"Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg"

 


Rechte und Pflichten im Rahmen der MPU

 

Häufigste Gründe für eine MPU

  • Alkohol und Drogen am Steuer: Wer wiederholt betrunken Auto gefahren ist oder sehr hohe Promillewerte ( ab 1,1 Promille) aufweist, kann die Fahrerlaubnis verlieren und mit einer Sperre vom Führerschein bestraft werden. Bei welchen Mengen Sie bei einer Drogenfahrt den Führerschein einbüßen, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
  • Geschwindigkeits- überschreitungen: Eine Sperre der Fahrerlaubnis wegen eines Tempoverstoßes ist sehr unüblich und meist erst bei sehr hohen Geschwindigkeiten oder Wiederholungstätern vorgesehen. In der Regel erhalten die Täter nur ein Fahrverbot.
  • Rotlichtverstoß: Auch hier ist eine Führerscheinsperre weniger zu erwarten als ein zeitweiliges Fahrverbot. Allerdings können schwere Rotlichtverstöße (länger als eine Sekunde) mit besonderer Gefährdung zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. 
  • Volles Punktekonto: Wer das Verkehrssünderkonto in Flensburg mit 8 Punkten belastet, verliert die Fahrerlaubnis und erhält eine Sperre.
  • Probezeit: Fahranfänger stehen in den ersten beiden Jahren unter besonderer Beobachtung. Begehen Sie mehrere Verstöße gegen das Verkehrsrecht, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.




Ablauf einer MPU


Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) läuft in mehreren Schritten ab: Nach der Anmeldung und Einreichung erforderlicher Unterlagen folgen eine medizinische Untersuchung, ein psychologisches Gespräch und Leistungstests. Nach der Auswertung erhalten Sie ein Gutachten mit einer Empfehlung für die Führerscheinbehörde.


Eine MPU dauert etwa 4-5 Stunden.




Was ist eine Sperrfrist?


In der Sperrfrist ist der Zugang zur Fahrerlaubnis und auch zur MPU, versperrt, also nicht möglich. Die Sperrzeit ist vom Gericht dazu Andacht, damit der Betroffene in dieser Zeit sich mit seiner Vorgeschichte der Entstehung seiner Delikte auseinandersetzt. Seit einigen Jahren kann der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (zumindest n Niedersachsen) bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden (vorher 3 Monate). Die MPU sollte frühestens einen Monat vor Ablauf der Sperrfrist durchgeführt werden. Auch bei einer positiven MPU darf die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erteilt werden. Ausnahme: bei Gericht wurde eine Verkürzung der Sperrfrist erwirkt.








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